Produkte zum Begriff Tarifvertrag:
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Unsere Welt in 1000 Bildern. Fakten, Fotos, Wissen.
Was ist Licht? Und wie sieht ein Fledermaus-Skelett aus? Dieses Kindersachbuch mit unglaublichen 1200 Bildern schickt junge Entdecker einmal rund um den Globus und hoch hinauf ins All: Spannende Fakten zu Natur, moderner Technik, Wissenschaft, Geschichte und Kulturen unserer Erde warten darauf, entdeckt zu werden. Lebendige Fotos und kurze, kindgerechte Texte beantworten jede noch so neugierige Frage. Ein bunter Eindruck vom Leben auf der Erde: Vom Vulkanausbruch und der Evolution über die Mondlandung bis hin zu den ältesten Tänzen der Welt. Schluss mit Langeweile: Dank lebendiger Panoramabilder, Querschnitte und cooler Details wird das Durchblättern und Schmökern zum Abenteuer. Erstaunliche Fakten: Wie entstehen die funkelnden Sterne am Himmel? Und was waren die Vorgänger der heutigen Computer? Auf dieser aufregenden Entdeckungsreise bleiben keine Fragen offen. Durch die großen faszinierenden Bilder finden wissbegierige Leser im Handumdrehen die Themen, die sie besonders spannend finden. Wie wäre es mit einer Erkundungstour durch ein Iglu oder durch die wunderschöne Welt einzigartiger Pflanzen? Lebendige Fotos und Illustrationen machen selbst komplexe Inhalte leicht verständlich und bringen großen Lesespaß. (Ab 8 Jahre)
Preis: 26.95 € | Versand*: 6.95 € -
Wein in 30 Sekunden. Die wichtigsten Daten und Fakten für Weinliebhaber.
Die Welt des Weins scheint geheimnisvoll und kann anfangs einschüchternd wirken. Was ist der Unterschied zwischen Bouquet und Nase? Ist Rioja ein Wein oder eine Region? Was ist eine Appellation? Und würden Sie eine dieser Fragen in Gesellschaft stellen, auf die Gefahr hin, bei Weinkennern als ungebildet zu gelten? »Wein in 30 Sekunden« entzaubert dieses Fachgebiet und dekantiert das von Ihnen benötigte Wissen in schmackhaften Schlückchen. Von Weinexperten zusammengestellt, führt es Sie in einer sinnvollen Kapitelfolge vom Terroir bis zu den technischen Details der Weinherstellung, stellt es Ihnen die wichtigsten Rebsorten und Weinregionen vor, bietet es einen Überblick über das Weingeschäft und dessen Arbeitsweise und schließt mit einem Abschnitt über den sachkundigen Weingenuss. Mit nur 300 Worten pro Kapitel lässt Ihnen das vorliegende Buch genügend Zeit, Ihr erworbenes Wissen in der Praxis anzuwenden.
Preis: 9.95 € | Versand*: 6.95 € -
Grundlegende Kenntnisse der Uhrmacherei.
1945 verfasste R. Lavest das Lehrbuch, das alles Wissenswerte rund um die innere Beschaffenheit der Uhr vermittelt. Ein wunderbares Stück Zeitgeschichte, wie geschaffen für Liebhaber dieser hohen Kunst.
Preis: 22.00 € | Versand*: 6.95 € -
Ein Mann gibt Auskunft. Gedichte.
Dieses Buch aus dem Jahr 1930 versammelt lyrische Geniestreiche von bestürzender Aktualität. Erich Kästner lotet darin nicht nur gesellschaftliche und politische Untiefen aus, sondern bringt auch den Wahnwitz zu Papier, der immer dann aufblitzt, wenn Menschen sich begegnen - ob auf dem Gehweg, in der Straßenbahn oder im Bett. »Sind sie nicht pfui teuflisch anzuschauen? Plötzlich färben sich die Klassefrauen, wenn es Mode ist, die Nägel rot! Wenn es Mode wird, sie abzukauen oder mit dem Hammer blauzuhauen, tun sie’s auch. Und freuen sich halbtot.«
Preis: 19.99 € | Versand*: 6.95 €
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Wer beschließt Tarifvertrag?
Tarifverträge werden in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Beide Parteien verhandeln über die Arbeitsbedingungen, Löhne und andere arbeitsrechtliche Regelungen. Wenn sich beide Seiten auf einen Tarifvertrag geeinigt haben, wird dieser von den jeweiligen Gremien der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände genehmigt. Erst nach dieser Genehmigung tritt der Tarifvertrag in Kraft und gilt für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Letztendlich sind es also die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die über die Annahme eines Tarifvertrags entscheiden.
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Tarifvertrag oder Einzelvertrag?
Die Entscheidung zwischen einem Tarifvertrag und einem Einzelvertrag hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Tarifvertrag bietet in der Regel festgelegte Standards und Regelungen für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe, während ein Einzelvertrag individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt wird. Die Wahl hängt von den Bedürfnissen und Interessen beider Parteien ab, sowie von der Verfügbarkeit und Relevanz eines Tarifvertrags für die spezifische Situation.
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Welcher Tarifvertrag gilt?
Das hängt von der Branche und dem Arbeitgeber ab. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Tarifverträgen, die für verschiedene Branchen und Unternehmen gelten. Um herauszufinden, welcher Tarifvertrag für einen bestimmten Arbeitsplatz gilt, sollte man sich an die zuständige Gewerkschaft oder den Arbeitgeber wenden.
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Wo gilt ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag gilt in der Regel für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Wirtschaftszweig. Er regelt die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen für die dort beschäftigten Arbeitnehmer. Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und gelten dann für alle Unternehmen, die Mitglied in diesen Verbänden sind. In Deutschland sind Tarifverträge rechtlich bindend und können nur durch neue Verhandlungen oder Streiks geändert werden. Unternehmen, die nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, müssen sich nicht an Tarifverträge halten, es sei denn, sie haben sich freiwillig dazu verpflichtet.
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Wann gilt der Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Mitglied der Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Er regelt unter anderem Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Löhne und Gehälter. Der Tarifvertrag ist rechtlich bindend und muss von Arbeitgebern eingehalten werden. Er gilt für einen bestimmten Zeitraum, der im Vertrag festgelegt ist, und kann durch Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern verlängert oder geändert werden. Wann genau der Tarifvertrag in Kraft tritt, hängt von den jeweiligen Regelungen im Vertrag ab.
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Wer gehört zum Tarifvertrag?
Im Allgemeinen gehören zum Tarifvertrag Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer bestimmten Branche oder eines bestimmten Unternehmens. Der Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Die Vertragsparteien, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, verhandeln über die Bedingungen des Tarifvertrags. Arbeitgeber sind durch ihre Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder durch direkte Verhandlungen mit Gewerkschaften an den Tarifvertrag gebunden. Arbeitnehmer profitieren von den im Tarifvertrag festgelegten Regelungen und haben Anspruch auf die darin vereinbarten Leistungen.
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Kann Betriebsrat Tarifvertrag erzwingen?
Der Betriebsrat hat das Recht, Tarifverträge mit dem Arbeitgeber abzuschließen, sofern im Unternehmen eine Tarifbindung besteht. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, kann der Betriebsrat versuchen, diesen durch Verhandlungen oder auch durch den Einsatz von Streikmaßnahmen zu erzwingen. Letztendlich hängt es jedoch von der jeweiligen Rechtslage und den Verhandlungsmöglichkeiten ab, ob der Betriebsrat tatsächlich einen Tarifvertrag erzwingen kann. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu klären.
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Kann Gewerkschaft Tarifvertrag erzwingen?
Ja, Gewerkschaften haben das Recht, Tarifverträge mit Arbeitgebern auszuhandeln. Wenn ein Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, können Gewerkschaften Druck ausüben, indem sie Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen organisieren. Letztendlich können Gewerkschaften jedoch keinen Tarifvertrag erzwingen, da dies auf freiwilliger Basis geschehen muss. In einigen Ländern können Tarifverträge jedoch für allgemeinverbindlich erklärt werden, was bedeutet, dass sie für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Branche gelten, unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht.
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